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Politik · Klasse 7–10

Gewaltenteilung: Wie der Staat seine Macht aufteilt

Legislative, Exekutive und Judikative teilen sich die Staatsgewalt. Du lernst ihre Aufgaben und wie sie sich gegenseitig kontrollieren.

0 von 8 Aufgaben gelöst

Stell dir vor, eine Person in deiner Klasse dürfte die Regeln festlegen, sie durchsetzen und bei Streit auch noch entscheiden, wer recht hat. Fair wäre das kaum. Genau deshalb ist die Macht im Staat auf drei Gewalten verteilt.

Deine Lernziele

Hake ab, was du schon kannst. Löst du alle Aufgaben eines Abschnitts, hakt Mela das Ziel für dich ab.

4 Abschnitte

Wer alle Macht allein hat, kann Regeln zu seinem Vorteil machen, und niemand hält ihn auf. Der französische Philosoph Montesquieu forderte deshalb schon 1748, die Staatsgewalt aufzuteilen. Im Grundgesetz ist die Gewaltenteilung in Artikel 20 verankert.

Definition

Gewaltenteilung

Gewaltenteilung ist die Verteilung der Staatsgewalt auf verschiedene Organe: Gesetzgebung (Legislative), Ausführung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative). So wird Macht begrenzt und kontrolliert.

Merke: Gewaltenteilung schützt die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger: Wo Macht verteilt ist, wird Willkür schwieriger.

Teste dich

LeichtWarum wird die Staatsgewalt aufgeteilt?

Alles auf einen Blick

Gewaltenteilung

  • Zweck

    Macht begrenzen, Freiheit schützen

  • Legislative

    Gesetze beraten und beschließen

  • Exekutive

    Gesetze ausführen

  • Judikative

    unabhängig Recht sprechen

  • Verschränkung

    Zusammenarbeit und gegenseitige Kontrolle

  • Vertikal

    Macht zwischen Bund und Ländern

Musteraufgabe · Schritt für Schritt

Ein Gesetz durch alle drei Gewalten verfolgen

  1. 1Fall (erfunden): Ein neues Lärmschutzgesetz legt Ruhezeiten für Clubs fest.
  2. 2Legislative: Das Parlament berät und beschließt das Gesetz.
  3. 3Exekutive: Die zuständige Behörde wendet es an und verhängt ein Bußgeld gegen einen Club.
  4. 4Judikative: Der Club klagt, das Gericht prüft, ob die Behörde das Gesetz richtig angewendet hat.
  5. 5Keine Stelle hat alles in der Hand – jede Stufe kann von einer anderen kontrolliert werden.

Lückentext

Wähl in jeder Lücke das passende Wort und prüf dann deine Antworten.

Der Bundestag gehört zur . Die Polizei gehört zur . Richterinnen und Richter sind .

Karteikasten

Erst selbst überlegen, dann umdrehen.

Übung mit Feedback

Abschluss-Check: Gewaltenteilung

LeichtWelche Zuordnung ist richtig?
MittelWer wählt die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts?
SchwerEine Behörde entscheidet, das Parlament kritisiert die Entscheidung politisch, ein Gericht prüft ihre Rechtmäßigkeit. Welche Aussage trifft zu?

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