Politik · Klasse 5–10
Grundrechte: Was sie schützen und wo sie enden
Grundrechte schützen Würde, Freiheit und Gleichheit und binden den Staat. Du lernst die wichtigsten Artikel und wie du einen Fall prüfst.
0 von 9 Aufgaben gelöst
Du darfst sagen, was du denkst, an etwas glauben oder an nichts, und die Polizei darf nicht einfach so deine Wohnung durchsuchen. Das ist kein Zufall: Es steht ganz vorne im Grundgesetz. Aber heißt das, dass du alles darfst? Genau darum geht es hier.
Deine Lernziele
Hake ab, was du schon kannst. Löst du alle Aufgaben eines Abschnitts, hakt Mela das Ziel für dich ab.
4 Abschnitte
Das Grundgesetz ist die Verfassung Deutschlands, kein anderes Gesetz darf ihm widersprechen. Die Grundrechte stehen gleich am Anfang, in den Artikeln 1 bis 19. Sie binden den Staat: Parlament, Regierung, Behörden, Polizei, staatliche Schulen und Gerichte müssen sie beachten. Sie gelten auch für Kinder – von Geburt an.
Definition
Grundrechte
Grundrechte sind besonders wichtige Rechte, die im Grundgesetz festgeschrieben sind. Sie schützen jeden Einzelnen vor dem Staat und binden Gesetzgebung, Regierung und Verwaltung sowie Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht (Art. 1 Abs. 3 GG).
| Art | Für wen? | Beispiel |
|---|---|---|
| Menschenrechte (Jedermannsrechte) | alle Menschen in Deutschland | Meinungsfreiheit (Art. 5) |
| Bürgerrechte (Deutschenrechte) | nur deutsche Staatsangehörige | Versammlungsfreiheit (Art. 8), Berufsfreiheit (Art. 12) |
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Viele Grundrechte nutzt du täglich, ohne darüber nachzudenken. Wenn du sie mit Artikelnummer kennst, ordnest du Fälle in der Klassenarbeit schnell und sicher zu.
| Artikel | Grundrecht | Im Alltag |
|---|---|---|
| Art. 1 | Menschenwürde | Niemand darf gedemütigt oder wie ein Gegenstand behandelt werden |
| Art. 2 | Freie Entfaltung, Leben, körperliche Unversehrtheit | Du gestaltest dein Leben selbst |
| Art. 3 | Gleichheit vor dem Gesetz | Kein Nachteil wegen Geschlecht, Herkunft oder Glauben |
| Art. 4 | Glaubens- und Gewissensfreiheit | Du wählst eine Religion – oder keine |
| Art. 5 | Meinungs- und Pressefreiheit | Du darfst Politik öffentlich kritisieren |
| Art. 8 | Versammlungsfreiheit | Friedlich und ohne Waffen demonstrieren |
| Art. 13 | Unverletzlichkeit der Wohnung | Durchsuchungen ordnet grundsätzlich ein Richter an |
Merke: Art. 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Sie ist der Kern aller Grundrechte und darf nicht gegen andere Interessen abgewogen werden.
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In Aufgaben wird oft gefragt, ob der Staat etwas verbieten oder einschränken darf. Gehe in vier Schritten vor: Was ist geschützt? Greift der Staat ein? Welche anderen Rechte oder Interessen stehen dagegen? Wie begründest du dein Urteil?
Beispiel: Leas Demo wird verlegt
- 1Geschützt: Lea will friedlich demonstrieren → Versammlungsfreiheit (Art. 8).
- 2Eingriff: Die Stadt schreibt eine andere Route vor.
- 3Gegeninteresse: An der geplanten Route liegt eine gefährliche Baustelle – es geht um Leben und Gesundheit.
- 4Abwägung: Ist die Gefahr echt und reicht eine neue Route? Dann ist die Auflage eher gerechtfertigt – die Demo selbst bleibt erlaubt.
Merke: Ein Stichwort wie „Sicherheit“ entscheidet noch nichts. Du musst prüfen, ob die Maßnahme wirklich nötig und angemessen ist.
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Grundrechte sind stark, aber nicht grenzenlos. Nach Art. 2 endet deine Freiheit dort, wo du die Rechte anderer verletzt. Stoßen zwei Rechte zusammen, musst du beide Seiten sichtbar machen und begründet abwägen.
Definition
Grundrechtskonflikt
Ein Grundrechtskonflikt liegt vor, wenn das Grundrecht einer Person mit dem Grundrecht oder einem geschützten Interesse einer anderen Person zusammenstößt.
Beispiel: Kritik oder Beleidigung?
- 1Tom schreibt im Klassenchat: „Ich finde dein Referat schwach.“ → Meinung, geschützt durch Art. 5.
- 2Tom schreibt: „Du bist ein Idiot.“ → Beleidigung, sie verletzt die persönliche Ehre.
- 3Grenze: Nach Art. 5 Abs. 2 findet die Meinungsfreiheit ihre Schranken unter anderem im Recht der persönlichen Ehre.
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Alles auf einen Blick
Grundrechte
Ort
Artikel 1 bis 19 im Grundgesetz
Wirkung
binden Parlament, Regierung, Behörden, Gerichte
Kern
Menschenwürde ist unantastbar
Geltung
meist für alle, Bürgerrechte nur Deutsche
Fallprüfung
Schutz, Eingriff, Gegeninteresse, Abwägung
Grenzen
Rechte anderer, zum Beispiel Ehre
Musteraufgabe · Schritt für Schritt
Fall: Ein kritischer Artikel in der Schülerzeitung
- 1Fall: Die Schulleitung einer staatlichen Schule verbietet einen Artikel, der das Mensaessen sachlich kritisiert.
- 2Geschützt: Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5).
- 3Eingriff: Eine staatliche Schule ist Teil des Staates, das Verbot schränkt das Grundrecht ein.
- 4Gegeninteresse: Keines erkennbar – der Artikel beleidigt niemanden, er ist nur unbequem.
- 5Urteil: Ein Verbot wäre kaum zu rechtfertigen. Enthielte der Artikel Beleidigungen, müsste man neu abwägen.
Lückentext
Wähl in jeder Lücke das passende Wort und prüf dann deine Antworten.
Die Grundrechte stehen in den Artikeln des Grundgesetzes. Die Menschenwürde ist in geschützt. Die Versammlungsfreiheit steht laut Grundgesetz zu.
Karteikasten
Erst selbst überlegen, dann umdrehen.
Übung mit Feedback